Neuregelung für Telefonwerbung

Gesetz sieht für unerlaubte Anrufe Bußgelder bis zu 50.000 Euro vor.

Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat die neuen Regeln gegen unerlaubte Telefonwerbung verabschiedet. Das verabschiedete Gesetz tritt heute in Kraft und sieht für unerlaubte Anrufe Bußgelder bis zu 50.000 Euro vor. Firmen dürfen zukünftig auch nicht mehr mit unterdrückter Telefonnummer anrufen. Auch hier können Verstöße mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

 

Die neuen Regelungen sollen dem Missbrauch von Telefonwerbung einen Riegel vorschieben und die Verbraucher schützen. Ebenso findet das 14-tägige Widerrufsrecht, das auch bei Verträgen über Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements sowie Lotterien gilt, auch bei telefonisch abgeschlossen Verträgen Anwendung. Langfristige Verträge, etwa ein Wechsel des Telefonvertrags, sollen erst gültig werden, wenn der Kunde den Wechsel schriftlich oder per E-Mail bestätigt hat. Eine Ausnahme für das Widerrufsrecht soll es für die Mehrwertdienste geben. Services (Beispielsweise 0180), die direkt per Telefon oder Fax erbracht werden, sollen nicht dem Widerrufsrecht unterliegen. Diesen Passus hat der Bundestag neu in den Gesetzentwurf aufgenommen. Die telefonischen Mehrwertdienste hätten sonst auf dem Spiel gestanden.

 

Im EU-Vergleich hat Deutschland eine der strengsten „Opt-out“-Regelungen für sogenannte „ColdCalls“ (überraschende telefonische Anrufe beim Verbraucher zur Neukundenakquise). Während in anderen EU-Ländern Verbraucher Telefonanrufe zur Kundenakquise explizit ablehnen müssen, ist in Deutschland Telefonmarketing nur erlaubt, wenn der Angerufene zuvor eingewilligt hat. Unternehmen müssen zukünftig die Einwilligung der Kunden für Werbeanrufe nachweisbar in ihrem Computersystem dokumentieren. So wird sichergestellt, dass nur Verbraucher angesprochen werden, die ihr Einverständnis abgegeben haben.